Terrassenüberdachung: Baugenehmigung in Bayern 2026

Aktuelle Regelungen, Freistellungsgrenzen und alles zum Bauantrag — verständlich erklärt.

Baugenehmigung Bayern

Brauchen Sie 2026 eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung?

Wer in Bayern eine Terrassenüberdachung plant, stellt sich als Erstes die Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Die gute Nachricht vorweg — seit dem 01.01.2025 hat sich die Rechtslage in Bayern deutlich vereinfacht. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde angepasst, und viele Terrassenüberdachungen können nun ohne Baugenehmigung errichtet werden.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen die aktuelle Gesetzeslage, zeigen die Grenzen der Genehmigungsfreiheit auf und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Bauantragsprozess — falls einer nötig sein sollte.

Die aktuelle Regelung seit 01.01.2025 (BayBO Art. 57)

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025 wurde Art. 57 BayBO geändert. Die neue Regelung bringt eine wesentliche Erleichterung für Hausbesitzer: Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² sind in Bayern nun genehmigungsfrei.

Was hat sich geändert?

Vorher:

Bis Ende 2024 galt eine Tiefenbegrenzung von 3 Metern. Das bedeutete: Nur Überdachungen, die maximal 3 Meter von der Hauswand in den Garten ragten, waren genehmigungsfrei — unabhängig von der Gesamtfläche. Eine 6 x 3 Meter Überdachung (18 m²) war genehmigungsfrei, aber eine 4 x 4 Meter Überdachung (16 m²) nicht, obwohl sie kleiner war.

Jetzt:

Seit dem 01.01.2025 gilt eine reine Flächenbegrenzung von 30 m². Die Tiefe spielt keine Rolle mehr. Ob 5 x 4 Meter, 6 x 4 Meter oder 7,5 x 4 Meter — solange die Grundfläche unter 30 m² bleibt, ist keine Genehmigung erforderlich.

Diese Änderung macht die Planung deutlich flexibler. Gerade bei tieferen Terrassen, die bis dato nicht genehmigungsfrei überdacht werden konnten, profitieren Hausbesitzer enorm von der neuen Regelung.

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Überdachungen müssen die geltenden Abstandsflächen (in der Regel 3 Meter zur Grundstücksgrenze) einhalten. Zudem können örtliche Bebauungspläne weitere Einschränkungen vorsehen. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde.

Wann ist eine Baugenehmigung trotzdem nötig?

Auch wenn die neue Regelung viele Vorhaben vereinfacht, gibt es Situationen, in denen Sie weiterhin eine Baugenehmigung benötigen. Das betrifft vor allem größere Projekte und besondere Standorte:

Grundfläche über 30 m²

Überschreitet Ihre geplante Terrassenüberdachung die Fläche von 30 m², ist ein Bauantrag zwingend erforderlich. Dies betrifft beispielsweise Überdachungen ab 8 x 4 Meter (32 m²) oder größere Konstruktionen.

Denkmalschutz

Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet es sich in einem denkmalgeschützten Ensemble, benötigen Sie unabhängig von der Größe eine Genehmigung — in der Regel zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Bebauungsplan-Vorgaben

Manche Gemeinden haben in ihrem Bebauungsplan besondere Vorschriften, die den Bau von Überdachungen reglementieren — etwa Vorgaben zu Materialien, Farben, Dachformen oder maximaler Bebauung. In solchen Fällen kann auch bei unter 30 m² eine Genehmigung oder zumindest eine Abstimmung mit dem Bauamt erforderlich sein.

Abstandsflächen nicht eingehalten

Können die gesetzlichen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden, benötigen Sie eine Abweichung — und damit einen Bauantrag. Die Mindestabstände sind in Art. 6 BayBO geregelt und betragen in der Regel 3 Meter.

Wintergarten oder geschlossene Konstruktion

Planen Sie statt einer offenen Überdachung einen geschlossenen Wintergarten, gelten andere Regeln. Geschlossene Anbauten sind in der Regel immer genehmigungspflichtig, da sie als Aufenthaltsraum gelten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist, beraten wir Sie gerne. Als erfahrener Fachbetrieb für Terrassenüberdachungen, Lamellendächer und Carports kennen wir die lokalen Vorschriften in ganz Bayern.

Der Bauantrag: Schritt für Schritt erklärt

Sollte Ihre geplante Überdachung doch eine Baugenehmigung erfordern, ist das kein Grund zur Sorge. Der Prozess ist gut strukturiert und mit der richtigen Vorbereitung zügig erledigt. Hier die einzelnen Schritte:

1

Planungsunterlagen erstellen lassen

Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur erstellt die erforderlichen Bauzeichnungen, einen Lageplan und die technische Beschreibung. Diese Unterlagen bilden die Grundlage des Bauantrags.

2

Bauantrag beim Bauamt einreichen

Der vollständige Bauantrag wird bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) eingereicht. In vielen bayerischen Gemeinden ist dies mittlerweile auch digital möglich.

3

Prüfung durch das Bauamt

Das Bauamt prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Konformität mit dem Bebauungsplan, den Abstandsflächen und weiteren Vorschriften. Eventuell werden Nachbarn beteiligt. Dieser Prozess dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen.

4

Genehmigung erhalten und bauen

Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Genehmigungsbescheid. Damit können Sie mit dem Bau beginnen. Die Genehmigung ist in Bayern in der Regel 4 Jahre gültig.

Tipp: Sprechen Sie vor Einreichung des Bauantrags mit Ihrem Bauamt. Eine formlose Voranfrage (Bauvoranfrage) kann klären, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist — und erspart Ihnen im Zweifelsfall unnötige Kosten.

Was kostet ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung?

Die Kosten für einen Bauantrag setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Hier eine Übersicht der typischen Kosten in Bayern:

KostenartTypische Kosten
Baugenehmigungsgebühren (Bauamt)200 – 600 €
Architekt / Planungsunterlagen500 – 1.500 €
Statik-Nachweis300 – 800 €
Gesamtkosten Bauantragca. 1.000 – 2.900 €

Die genauen Gebühren variieren je nach Gemeinde und Umfang des Bauvorhabens. Bei unseren Kunden liegen die Gesamtkosten für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung typischerweise zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Komplexere Vorhaben — etwa mit Abweichungen von den Abstandsflächen — können etwas teurer werden.

Übrigens: Bei Veranda Bavaria ist der Statik-Nachweis im Angebot enthalten. Unsere TÜV-geprüften Aluminiumprofile werden standardmäßig mit einer Statikberechnung geliefert, was Ihnen einen Teil der Bauantragskosten spart. Mehr zu unseren Terrassenüberdachungen erfahren Sie auf der Produktseite.

Veranda Bavaria hilft bei Genehmigungsfragen

Als Fachbetrieb mit über 10 Jahren Erfahrung im Überdachungsbau in Bayern kennen wir die lokalen Vorschriften und Besonderheiten. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Baugenehmigung:

Klärung, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist

Beratung zu Abstandsflächen und Bebauungsplan

Statik-Nachweis im Angebot inklusive

Vermittlung von Architekten für den Bauantrag

Egal ob Terrassenüberdachung, Lamellendach, Wintergarten, Pergola-Markise oder Carport — wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Montage, inklusive aller Genehmigungsfragen.

FAQ

Häufige Fragen zur Baugenehmigung in Bayern

Brauche ich 2026 eine Genehmigung für meine Terrassenüberdachung?

In den meisten Fällen nicht. Seit dem 01.01.2025 sind Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche bis 30 m² in Bayern genehmigungsfrei (Art. 57 BayBO). Voraussetzung ist, dass die Abstandsflächen eingehalten werden und keine besonderen Auflagen durch den Bebauungsplan oder Denkmalschutz bestehen.

Wie groß darf ich ohne Genehmigung bauen?

Bis zu 30 m² Grundfläche. Das entspricht beispielsweise einer Überdachung von 6 x 5 Metern oder 7,5 x 4 Metern. Die vorherige Beschränkung auf 3 Meter Tiefe wurde mit der Novellierung der BayBO zum 01.01.2025 aufgehoben. Es zählt nur noch die Gesamtfläche.

Wie lange dauert der Bauantrag in Bayern?

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Bauantrags. Die Dauer hängt von der jeweiligen Behörde, der Auslastung und der Komplexität des Vorhabens ab. Eine Bauvoranfrage kann vorab klären, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Was kostet der Bauantrag für eine Terrassenüberdachung?

Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 1.000 und 2.900 Euro, bestehend aus Baugenehmigungsgebühren (200–600 €), Architektenleistungen (500–1.500 €) und Statik-Nachweis (300–800 €). Bei Veranda Bavaria ist der Statik-Nachweis bereits im Angebot enthalten, was Ihre Kosten reduziert.

Fragen zur Baugenehmigung? Wir beraten Sie kostenlos.

Unsere Experten kennen die bayerischen Bauvorschriften und begleiten Sie von der Planung bis zur fertigen Überdachung.

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