Rechtliches
Stand: 05.07.2024
Für alle von uns montierten Elemente übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller. Ausgenommen hiervon sind Elektro- und Verschleißteile. Für alle weiteren Produkte wie Markisen (Markisentuch 3 Jahre Garantie) gelten die Gewährleistungen der Hersteller.
Die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten als auch die darauffolgende Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Käufers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen im Voraus in Höhe von 70% des Gesamtbetrags sofort fällig. Bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ist der Restbetrag sofort fällig. Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer oder berechtigten Vertretungspersonen möglich. Eine Rückerstattung der bereits getätigten Bezahlung bei Sondermaßen bzw. Sonderfarben und Vertragsrücktritt der Kunden ist nur kulanterweise möglich. Es besteht kein Anspruch. Die Lieferzeit beginnt ab Zahlungseingang, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Die angegebenen Lieferzeiten sind nicht verbindlich und können sich ändern.
Folgeleistungen aller Art werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. Veranda Bavaria behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Besteller kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehemann, -frau, Mieter, Eltern u.ä. zur Abnahme des gelieferten bzw. montierten Elemente.
Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen: